Das Recht am eigenen Bild – wie vorsichtig man wirklich sein muss

In der letzten Zeit gab es an einigen Schulen  Vorfälle, die für viel Aufsehen gesorgt haben, wie zum Beispiel diesere. Es kursierte im Nachrichtendienst „WhatsApp“ ein  Bild, welches so nie hätte gezeigt werden dürfen. Nicht nur, dass es gegen das Recht am eigenen Bildes verstößt. Nein , es ist auch äußerst rufschädigend „herumgereicht“ worden. Die Person wurde unwissentlich zum Opfer dieses Streiches, der ihr hinterrücks gespielt wurde. Die Geschichte spielte sich eigentlich erst ganz harmlos ab, wurde dann aber immer schlimmer. Ein etwas delikateres Bild wurde in einem unaufmerksamen Moment von dem Mädchen geschossen und weitergeschickt. Das Mädchen, das dieses Bild dann erhielt, schickte es weiter an Zweite, die es dann leider auch wieder sofort weiterschickten.

Die Verantwortlichen wurden aber umgehend gesucht und auch gefunden. Sie haben wohl eine empfindliche Strafe zu erwarten, denn was sie getan haben, ist verboten. Es ist daher dringend angeraten, keine Bilder zu machen, die andere nicht unbedingt sehen sollten, und erst recht niemanden zu fotografieren, der das nicht möchte. Niemand, der dies nicht will, darf fotografiert werden. Das ist verboten. Noch viel verbotener ist es, diese Bilder auch noch zu veröffentlichen. Denn dies ist eine Straftat, die geahndet wird.

Weiterhin muss man vorsichtig sein bei Bildern, die in „facebook“ hochgeladen weden. Alle Bilder dürfen auch nach dem Löschen des Accounts bestehen bleiben. Dies ist legal, denn bei dem Anmeldungsverfahren erklärt man sich damit einverstanden, dass „facebook“ die Rechte der darin veröffentlichten Bilder erhält. „facebook“ ist somit der Besitzer des Bildes und darf damit machen, was es will. Bestraft wird dann nur der, der das Bild gemacht hat. Ist das Bild dann einmal im Netz, ist es fast unmöglich, es wieder aus dem Netz zu entfernen.

Ein Artikel von Lena Lang, Klasse 8a

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